• – Mindestwert der Preisuntergrenze von 500 Millionen CAD auf 750 Millionen CAD angehoben
    – Eine der letzten Bedingungen der Finanzierungen des Projekts Sangdong erfüllt

    Toronto, 10. Februar 2020. Almonty Industries Inc. (Almonty oder das Unternehmen) (TSX: AII / OTCQX: ALMTF / Frankfurt: 1MR) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen sein ursprünglich mit 12. März 2018 datiertes Abnahmeabkommen mit einem bestehenden Kunden (der Kunde) für das Wolframkonzentrat, das aus der zu 100% im Besitz des Unternehmens befindlichen Wolframmine Sangdong in Südkorea abgebaut und verarbeitet werden soll, erfolgreich neu verhandelt und anschließend geändert hat (das geänderte Abnahmeabkommen). Wie in den Pressemeldungen vom 13. März 2018 und 15. März 2018 bekannt gegeben, hatte das ursprüngliche Abkommen eine Laufzeit von 10 Jahren und sah für das Unternehmen bei Berücksichtigung des Mindestpreises Einnahmen von mindestens 500.000.000 CAD vor.

    Die Laufzeit des geänderten Abnahmeabkommens, das auf aktualisierten Preismodellen basiert und den Bedingungen des geänderten Abkommens unterliegt, steigt von 10 auf 15 Jahre; zudem betragen die Einnahmen des Unternehmens bei Berücksichtigung des Mindestpreises nun mindestens 750.000.000 CAD.

    Lewis Black, Chief Executive Officer von Almonty, sagt dazu: Wir freuen uns sehr, dass wir für unsere hundertprozentige Mine Sangdong eine fünfzigprozentige Erweiterung der bereits größten unterzeichneten Liefervereinbarung mit festgelegten Mindesteinnahmen in der heutigen Ära für Wolfram aushandeln und abschließen konnten. Dies ist ein weiterer Beweis des Vertrauens, das unser Kunde in die langfristigen Aussichten für die Reserven der Mine Sangdong hat. Wir sind der Ansicht, dass das Ergebnis des geänderten Abkommens – gemeinsam mit unseren anderen Produktionsstätten und Erschließungsprojekten für Wolfram – unsere anhaltende Marktdominanz als ein Wolframproduzent aus dem Westen für viele Jahre sicherstellen wird.

    Transaktion mit einer nahestehenden Partei

    Der Kunde ist eine nahestehende Partei des Unternehmens und hält das wirtschaftliche Eigentum an Wertpapieren von Almonty, die mehr als 10 % der Stimmrechte aller ausstehenden stimmberechtigten Wertpapiere von Almonty darstellen. Dementsprechend wird der Abschluss des geänderten Abnahmeabkommens als eine Related Party Transaction im Sinne der kanadischen Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (MI 61-101) erachtet.

    Das geänderte Abnahmeabkommen ist gemäß den Abschnitten 5.5(d) und 5.7(1)(c) von MI 61-101 von den formellen Bewertungs- und Genehmigungsanforderungen durch die Minderheitsaktionäre ausgenommen, da die in dem geänderten Abnahmeabkommen vorgesehenen Transaktionen den Verkauf und Kauf von Beständen, die aus persönlichem oder beweglichem Eigentum des Unternehmens bestehen, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens betreffen und das geänderte Abnahmeabkommen vom Board of Directors des Unternehmens genehmigt wurde.

    Die in dem geänderten Abnahmeabkommen vorgesehenen Transaktionen haben keine Auswirkungen auf den prozentualen Anteil der Wertpapiere von Almonty, die sich im wirtschaftlichen Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden befinden.

    Ausgenommen von dem geänderten Abnahmeabkommen in Bezug auf den Kunden hat das Unternehmen keine Vereinbarungen mit interessierten Parteien oder gemeinsamen Akteuren mit einer interessierten Partei in Verbindung mit dem geänderten Abnahmeabkommen abgeschlossen.

    Das Board of Directors hat den Abschluss des geänderten Abnahmeabkommens einstimmig genehmigt, da es eine Vereinbarung über für das Unternehmen vorteilhafte kommerzielle Rahmenbedingungen darstellt und es dem Unternehmen ermöglicht, eine der letzten Bedingungen der Vereinbarung über die Finanzierung zu erfüllen, die sich das Unternehmen für die Erschließung seines Projekts Sangdong sichern möchte. Der Kunde ist überdies der Hauptkunde gemäß den wesentlichen Liefervereinbarungen für die anderen Projekte des Unternehmens und das Unternehmen genießt eine langfristige konstruktive Arbeitsbeziehung mit diesem Kunden.

    Über Almonty

    Das Hauptgeschäft von Almonty Industries mit Sitz in Toronto (Kanada) ist der Abbau, die Verarbeitung und der Transport von Wolframkonzentrat aus der Mine Los Santos in Westspanien und der Mine Panasqueira in Portugal sowie die Entwicklung der Mine Sangdong in der Provinz Gangwon (Südkorea) und die Entwicklung des Zinn-/Wolfram-Projekts Valtreixal in Nordwestspanien.

    Die Mine Los Santos wurde von Almonty im September 2011 übernommen. Diese Betriebsstätte, in der Wolframkonzentrat produziert wird, befindet sich in Westspanien, rund 50 Kilometer von Salamanca entfernt. Die Mine Panasqueira ist seit 1896 ein Produktionsbetrieb für Wolframkonzentrat und wurde im Januar 2016 übernommen. Sie liegt in Portugal, rund 260 Kilometer nordöstlich von Lissabon.

    Die Mine Sangdong – früher eine der größten Wolframminen der Welt und eine der wenigen langlebigen Wolframlagerstätten mit hochgradiger Mineralisierung außerhalb Chinas – wurde im September 2015 durch den Erwerb sämtlicher Anteile der Woulfe Mining Corp. übernommen. Almonty ist zudem vollständiger Eigentümer des Zinn-Wolframprojekts Valtreixal in Nordwestspanien.

    Für nähere Informationen zu Almontys Aktivitäten besuchen Sie bitte www.almonty.com bzw. das Firmenprofil von Almonty auf www.sedar.com.

    Weitere Informationen erhalten Sie über:

    Almonty
    Lewis Black
    Chairman, President und CEO
    Telefon: +1 647 438-9766
    E-Mail: lewis.black@almonty.com

    Rechtlicher Hinweis

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    Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistungen oder die Erfolge von Almonty wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Dazu zählen ohne Einschränkung auch: spezielle Risiken in Bezug auf Schwankungen beim Preis für Ammoniumparawolframat, von dem sich der Verkaufspreis für Almontys Wolframkonzentrat ableitet; die tatsächlichen Ergebnisse der Bergbau- und Explorationsaktivitäten; umweltbezogene, wirtschaftliche und politische Risiken in den Rechtssystemen, in denen sich die Betriebsstandorte von Almonty befinden; Änderungen der Projektparameter im Zuge der weiteren Planung; Prognosen und Bewertungen zu Almontys Geschäftstätigkeit; Kredit- und Liquiditätsrisiken; Hedgingrisiken; Wettbewerb in der Bergbaubranche; Risiken im Hinblick auf den Marktpreis der Almonty-Aktien; dass Almonty in der Lage ist, wichtige Führungskräfte zu rekrutieren oder die Dienste von erfahrenen Fachkräften in Anspruch zu nehmen; Risiken im Zusammenhang mit Besitzansprüchen gegenüber Almonty bzw. Rechtsstreitigkeiten zu seinen Betriebsstätten; Risiken in Bezug auf unbekannte Mängel und Beeinträchtigungen; Risiken in Bezug auf eine entsprechende interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung; Risiken in Zusammenhang mit Regierungsvorschriften, wie etwa Umweltvorschriften; Risiken in Zusammenhang mit Almontys internationalen Betriebsstätten; Risiken in Bezug auf die Exploration, Erschließung und den Betrieb von Almontys Wolframminen; dass Almonty in der Lage ist, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten bzw. zu halten; dass Almonty in der Lage ist, die geltenden Gesetze, Vorschriften und Genehmigungsauflagen einzuhalten; der Mangel an geeigneten Infrastruktureinrichtungen und Mitarbeitern für eine ordnungsgemäße Betriebsführung; Unsicherheiten bei der Genauigkeit von Mineralreserven- und Mineralressourcenschätzungen bzw. Produktionsschätzungen zu Almontys Betriebsstätten; dass Almonty nicht in der Lage ist, Mineralreserven zu ersetzen bzw. zu erweitern; Unsicherheiten in Bezug auf Besitzansprüche und Rechte der indigenen Bevölkerung an Rohstoffkonzessionen, die sich direkt oder indirekt in Besitz von Almonty befinden; dass Almonty in der Lage ist, ausreichende Finanzmittel zu beschaffen bzw. seine Genehmigungsverfahren, Bauarbeiten, Erschließungs- und Expansionsarbeiten abzuschließen; Herausforderungen in Bezug auf die globale Finanzlage; Risiken in Bezug auf zukünftige Umsätze oder Wertpapieremissionen; Unterschiede in der Auslegung oder Anwendung von Steuergesetzen und -vorschriften bzw. Rechnungsprüfungspraktiken und den Statuten; sowie die Zulassung der Notierung der Aktien von Almonty an der TSX.

    Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, welche die Unternehmensführung für angemessen hält. Dazu zählen unter anderem: dass keine wesentlichen nachteiligen Änderungen des Marktpreises für Ammoniumparawolframat eintreten; dass das Unternehmen dauerhaft in der Lage sein wird, ausreichende Mittel für ausstehende Verpflichtungen haben bzw. aufbringen wird; Erwartungen hinsichtlich der Lösung rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten; keine negativen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen; dass das Unternehmen in der Lage sein wird, bei Bedarf Vertragspartner, Mitarbeiter und Hilfskräfte aus der Region zu angemessenen Bedingungen zu rekrutieren; sowie alle weiteren hier erwähnten Annahmen und Faktoren. Obwohl sich Almonty bemüht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, könnten auch andere Faktoren dazu führen, dass Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Selbst wenn die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen oder im Wesentlichen eintreffen, gibt es keine Gewähr, dass sie die erwarteten Folgen oder Auswirkungen auf Almonty haben werden. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Sie werden darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse unterschiedlich ausfallen könnten.

    Den Anlegern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Almonty weist darauf hin, dass die oben aufgelisteten Faktoren keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Anleger und andere Personen sollten, wenn sie sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen von Almonty stützen, die zuvor erwähnten Faktoren sowie andere Unsicherheiten und mögliche Ereignisse ausreichend berücksichtigen.

    Almonty geht zudem davon aus, dass keine wesentlichen Faktoren wirksam werden, die zu einer Abweichung solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Informationen von den tatsächlichen Ergebnissen oder Ereignissen führen würden. Die Liste dieser Faktoren ist allerdings nicht vollständig und unterliegt Änderungen, und es kann daher nicht garantiert werden, dass solche Annahmen mit dem tatsächlichen Ergebnis solcher Faktoren übereinstimmen.

    Die Nutzenrealisierung in Zusammenhang mit dem geänderten Abnahmeabkommen ist Risikofaktoren unterworfen, die für eine Liefervereinbarung dieser Art typisch sind. Die Risikofaktoren beinhalten, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen zur Lieferung von Wolframkonzentrat im Einklang mit den Bestimmungen des geänderten Abnahmeabkommens nachzukommen; die variablen Kosten für den Versand und die Produktion während der Vertragslaufzeit; die Fähigkeit des Kunden, das von Almonty aus der Mine produzierte Wolframkonzentrat zu kaufen, und die anhaltende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden oder seiner Nachfolger während der Laufzeit des geänderten Abnahmeabkommens. Angesichts dieser Risiken gibt es schlussendlich keine Garantie dafür, dass das Unternehmen die gemäß den Bestimmungen des geänderten Abnahmeabkommens vorgesehenen Einnahmen realisieren wird.

    DIE ZUKUNFTSGERICHTETEN INFORMATIONEN IN DIESER PRESSEMELDUNG SPIEGELN DIE ERWARTUNGEN VON ALMONTY ZUM ZEITPUNKT DER VERÖFFENTLICHUNG DIESER PRESSEMELDUNG WIDER UND KÖNNEN SICH DAHER NACH DIESEM DATUM ÄNDERN. DIE LESER DÜRFEN SOLCHE ZUKUNFTSGERICHTETEN INFORMATIONEN NICHT ÜBERBEWERTEN UND SOLLTEN SICH AB EINEM ANDEREN ZEITPUNKT NICHT AUF DIESE AUSSAGEN VERLASSEN. AUCH WENN ALMONTY DIES IN ERWÄGUNG ZIEHEN KÖNNTE, IST – AUSSERHALB DER GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN – ZU KEINEM ZEITPUNKT EINE AKTUALISIERUNG DIESER INFORMATIONEN VORGESEHEN.

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    Almonty Industries meldet erfolgreiche Verlängerung des Abnahmeabkommens für seine Mine Sangdong auf 15 Jahre

    veröffentlicht am 10. Februar 2020 in der Rubrik Presse - News
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