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Anhänger sind längst nicht mehr über das Zugfahrzeug mitversichert – Siktas24 bietet den optimalen Versicherungsschutz mit Bestpreisgarantie und 24/7-Service
Bis zum Jahr 2002 konnten Anhänger in puncto Haftpflicht über das Zugfahrzeug versichert werden. „Diese Lösung war zwar einfach, dabei jedoch nicht immer vorteilhaft“, weiß Serdar Siktas, Geschäftsleiter des (Online-)Versicherungsbüros Siktas24 mit Sitz in Karlstadt. Denn de facto konnte hier in einem Schadensfall, bei dem der Trailer nicht am Kfz oder Lkw angebracht war, in der Regel kein eindeutiger Versicherungsbetreff festgestellt werden. Schutz bestand ausschließlich im laufenden Betrieb. Abgekoppelte, stehende Anhänger waren normalerweise nicht versichert. Da diese aber auch ohne Fahrzeug mitunter erheblichen Schaden verursachen können – zum Beispiel durch Wegrollen infolge einer ungenügenden Sicherung – wurde im August 2002 eine Gesetzesänderung vorgenommen. Seitdem ist der Besitz einer speziellen Anhängerversicherung, für diejenigen, die ein solches Vehikel in irgendeiner Weise im deutschen Straßenverkehr bewegen möchten, Pflicht. „Häufig wissen meine Kunden gar nichts von der Änderung – ich frage sie daher zum Beispiel beim Abschluss einer Kfz-Versicherung immer konkret, ob auch ein Anhänger geführt werden soll“, so Siktas. Wie umfangreich der Versicherungsschutz letztendlich ausfallen muss, wird bei Siktas24 stets individuell entschieden. Serdar Siktas verfährt nach dem Grundsatz: „Kunden zahlen niemals für Leistungen, die sie nicht unbedingt benötigen.“ Er und sein Team stehen, wenn es sein muss, rund um die Uhr beratend zur Seite und bieten immer den besten Preis.
Tatsächlich gibt es nicht nur die herkömmliche und mittlerweile gesetzlich vorgeschriebene Anhänger-Haftpflichtversicherung, sondern ebenso die Optionen, eine Teilkasko oder Vollkasko abzuschließen. Die beiden letztgenannten Möglichkeiten müssen Anhängerbesitzer unbedingt in die Überlegung eines ausreichenden Versicherungsschutzes einbinden. Denn mit dem Gebrauch eines Anhängers gehen faktisch sehr viele Risiken einher, die durch die Haftpflicht nicht abgedeckt sind.
So greift die Teilkaskoversicherung in der Regel auch bei Schäden durch höhere Gewalt, Entwendung oder Diebstahl, Brand oder Explosion, Natureinflüsse, wie Überschwemmung, Sturm oder Blitzschlag, sowie Unfälle mit Haarwild. Zu bedenken ist laut Siktas, „dass Anhänger aufgrund ihrer kompakten Größe gerne gestohlen werden und gegen Natureinflüsse wie auch höhere Gewalt ist sowieso niemand gefeit.“
Die Vollkasko geht noch einen Schritt weiter. Hier erfolgt unter anderem eine Absicherung von Schäden, die im Zuge von Vandalismus entstehen. Ebenso werden auch selbst verschuldete Beschädigungen versichert. Sollte ein Anhänger also in irgendeiner Weise durch den Halter in Mitleidenschaft gezogen werden – kommt es zum Beispiel zu einem Ladefehler und einem daraus resultierenden Bruch einer Seitenwand – zahlt die Vollkaskoversicherung dafür.
Die Kosten für eine Anhängerversicherung sind dabei natürlich vor allem abhängig vom Schadenservice. Generell kann ein guter Schutz bereits recht preiswert erzielt werden. So kostet eine Haftpflichtversicherung selten mehr als 30 Euro pro Jahr. Ein Kaskoschutz ist ebenfalls schon für rund 100 Euro erhältlich. Ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung gibt es hier jedoch von Anbieter zu Anbieter teilweise erhebliche Unterschiede. Demzufolge ist eine umfassende Beratung vom Profi besonders angebracht.
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www.siktas24.de
Herr Serdar Siktas
Johannes-Drach-Str. 6
97753 Karlstadt
Deutschlandfon ..: 0176 – 204 300 41
web ..: http://www.siktas24.de
email : info@siktas24.deEine sehr wichtige Frage ist: Sind wirklich sämtliche angebotenen Leistungen erforderlich? Absolut kundenorientierte Antworten auf dieses und weitere Anliegen gibt Serdar Siktas von Siktas24 nun schon seit vielen Jahren im persönlichen Kontakt – und auch online. Auf seiner Website haben Interessenten sogar die Möglichkeit, sich schon vor dem Gespräch über ein spezielles Online-Angebots-Tool einen Überblick zu verschaffen.
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Anhängerversicherung ist Pflichtversicherung beim Zugfahrzeug
veröffentlicht am 1. Februar 2020 in der Rubrik Presse - News
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